Spätestens in der Rückschau auf das Jahr 2024, dann im Wissen um den Ausgang der Europa- und US-Präsidentschaftswahlen, wird sich die Migrationspolitik als Achillesferse westlicher Demokratien entblößt haben. Bis dahin werden noch weit mehr Menschen durch Kriege, Konflikte und Klimakatastrophen ihre Lebensgrundlagen verloren und die Dynamik globaler Fluchtmigration verschärft haben. Derweil verharrt die öffentliche Debatte zur Migrationspolitik – systemische Glaubwürdigkeitskrisen vertiefend – in kurzfristig angelegten, oft ideologisierten Lösungsansätzen. Während das Beharren auf einer grundsätzlich offenen, jedoch reaktiv ausgerichteten Migrationspolitik zur graduellen Überforderung der Staatshaushalte und (kommunalen) Infrastrukturen beiträgt, verlagert eine empathielose Abschottungspolitik Gewalt und Elend an die Außengrenzen und schürt so regionale Instabilität.
Brennende Flüchtlingscamps, brutale Push-Backs und ertrinkende Menschen haben grelles Licht auf das europäische Dilemma zwischen hehrem Anspruch und bitterer Wirklichkeit geworfen. Diese Berichte und Bilder von (angeblichen) Menschenrechtsverletzungen haben die Europäische Kommission (2020) einen „neuen, tragfähigen europäischen Rahmen“ fordern lassen, „der den Männern, Frauen und Kindern, die in der EU ankommen, Sicherheit, Klarheit und menschenwürdige Bedingungen bietet und es den Europäerinnen und Europäern ermöglicht, darauf zu vertrauen, dass Migration wirksam, menschenwürdig und in vollem Einklang mit [europäischen] Werten gesteuert wird.“ Dessen ungeachtet riskieren EU-Organe derzeit – auf dem prekären Fundament „strategischer Partnerschaften“ zur Eindämmung irregulärer Migration balanzierend – eine von den politischen Verkürzungen des Europawahlkampfes herrührende Eigendynamik hin zu einer Symbolpolitik, die die einstige Zusicherung, den Zuzug nach Europa effektiv und humanitär gestalten zu wollen, bis zur Unkenntlichkeit verwässern würde.

Die unenthusiasische Reaktion entlang des gesamten Wählerspektrums auf diese Form der politischen Unterauftragsvergabe erklärt sich aus der Skepsis, eine europäische Zuwanderungspolitik so auf eine politisch und wirtschaftlich nachhaltige Art und Weise gestalten zu lassen. Denn um langfristig Erfolge vorzeigen zu können, ist es unabdingbar, dass den Interessen aller direkt Betroffenen Rechnung getragen wird und sie einen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen können:
Eine derartig konzipierte Migrationspolitik ist möglich; sie muss jedoch neu gedacht werden. Ein möglicher Ansatz, der unter anderem von Lokshin und Olters (2022) und Nooke et al. (2022) unter der Überschrift „Cities, not Camps“ diskutiert wird, greift auf wirtschaftliche, teilweise historische Erfahrungen mit Sonderwirtschaftsgebieten und Freistädten zurück, rückt den Privatsektor in den Mittelpunkt der Debatte und zielt auf einen kohärenten und holistischen Ansatz von humanitärer Hilfe und Sozial-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik. Das zentrale Instrument wären die Ausweisung von urbanen Revitalisierungsgebieten in bislang vernachlässigten Problemvierteln (inner cities oder banlieues). Diese basierten auf einem klar definierten Rechtsrahmen mit ökonomischen Anreizeffekten (beispielsweise niedrigere Steuersätze und/oder eine schlankere Bürokratie) sowie staatlichen Garantien für kompetente Regierungsführung (good goverance) und einer prioritären Allokation öffentlicher Güter. Es müssen dabei nicht notwendigerweise – wie ursprünglich von Romer und Fuller (2010) gefordert – neue „Städte aus dem Nichts“ gebaut werden. Urbane Revitalisierungsgebiete wären angelegt, privatwirtschaftliches Engagement, berufliche Perspektiven und die finanzielle Eigenständigkeit derjenigen zu fördern, die aufgrund von Armut, Bildungsferne oder Aufenthaltsstatus vom ersten Arbeitsmarkt ferngehalten werden. In einem derartigen Rahmen ließe sich die Integration Schutzsuchender (und/oder ihre Vorbereitung für zukünftige Tätigkeiten beim eventuellen Wiederaufbau ihrer Heimatländer) mit zielgerichteter Sozialpolitik verbinden, um so eine Transformation trister Vorstädte in hippe Wirtschaftszentren anzustoßen.
Gesellschaftlicher Nutzen statt öffentlicher Kosten
Aus der Warte der Geflüchteten böten urbane Revitalisierungsgebiete einen Ort der Sicherheit, ein Peer-to-Peer-Netzwerk, maßgeschneiderte Berufsausbildungs- und -akkreditierungsverfahren sowie legale Optionen, andernfalls langwierige Behördenwege zu verkürzen. Dabei liegt der Schlüssel eines erfolgreichen Modells im Gleichgewicht zwischen kommunaler Selbstverwaltung und einem öffentlichen Garanten (in der Regel der Regierung des Aufnahmelandes), der Rahmenbedingungen garantiert, Sonderrechte regelt und die Sicherheit von Investitionen und Eigentum gewährleistet. Dies muss auf zentraler politischer Ebene geschehen, um das Zusammenspiel politischer Organe und ihrer Finanzierung zu regeln. Zentral dabei ist die reisepassunabhängige Einbindung und Beteilung der Bewohner an der Ausgestaltung lokaler Institutionen.
Im Ergebnis würden Rechtssicherheit, schlanke Vorschriften, niedrigere Steuern und eine effiziente städtische Infrastruktur ein attrakives Geschäftsklima schaffen. Damit würden Unternehmen, die diese Vororte bislang gemieden hatten, aus wirtschaftlichen Erwägungen und sozialer Verantwortung investieren wollen. Für alle dort gemeldeten Bewohner würden so neue Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten geschaffen werden. Davon profitierten dann Geflüchtete wie die heimische Bevölkerung, weil sie alle Nutzen aus den Sonderrechten, öffentlichen Investitionen und entstehenden wirtschaftlichen Möglichkeiten zögen. Diese „wirtschaftliche Integration“ würde die allgemeine politische Akzeptanz fördern, die gesellschaftliche Aufnahmebereitschaft/-fähigkeit erhöhen und die Balance von Sozialleistungen und Steuereinnahmen nachhaltig – und im Interesse der öffentlichen Hand – kippen.
Bildung, Medizin und soziale Dienstleistungen
Kriege und Klimakatastrophen haben zur Folge, dass das Gros der Schutzsuchenden aus jeweils nur relativ wenigen Ländern kommt. Deshalb liegt ein besonderer gesellschaftspolitischer Wert dieser urbanen Revitalisierungsgebiete in der Möglichkeit, soziale Dienstleistungen (gerade auch in den sensitiven Bereichen Medizin und Bildung) unter der Einbindung des Fachpersonals, welches sich unter den Geflüchteten befindet, in den jeweiligen Landessprachen anbieten zu können. Das böte denjenigen mit einer beruflichen Ausbildung und Erfahrung in den Heimatländern die Chance eines Arbeitsplatzes und einer Aufgabe in diesen prioritären Sektoren. Sie könnten dabei gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der Neuankommenden eingehen.
Die derzeite Rechtslage macht das nur schwer möglich. Jedoch lassen sich die Statute urbaner Revitalisierungsgebiete so fassen, dass Geflüchtete beispielsweise eine auf diese Gebiete beschränkte Arbeitserlaubnis erhalten und dort den Zugang zu beschleunigten Verfahren einer beruflichen (Re-)Akkreditierung – ad interim (und basierend auf ihren lokalen Qualifikationen) – bekommen können. Wenn es (nach-)qualifizierten Fachkräften ermöglicht würde, innerhalb (und später auch außerhalb) der urbanen Revitalisierungsgebiete in ihren Berufen arbeiten zu können, würde dies den Betroffenen selbst und der durch sie betreuenden Gemeinschaft unmittelbare Wohlfahrtsvorteile bringen. Schulen beispielsweise könnten mit muttersprachlichen Lehrern besetzt werden und so sicherstellen, dass Kinder nicht den Schulanschluss verlieren und zu einer vergessenen, für Extremismus anfälligen Generation werden.
Dieses Argument gilt letztendlich für fast alle Berufe. So wie medizinisches Personal muttersprachliche Betreuung sicherstellen kann, können Geflüchtete aus Handwerksberufen oder solchen mit dem Interesse, entsprechend ausgebildet zu werden, bei der urbanen Revitalisierung beteiligt werden, gegebenenfalls in fachlicher Vorbereitung auf eventuelle Tätigkeiten beim Wiederaufbau ihrer jeweiligen Heimatländer. Gleichzeitig würde die Entwicklung einer entsprechenden Zivilgesellschaft mit (informellen) Netzwerken das Risiko von Kinderarbeit, sexueller Ausbeutung und religiöser Radikalisierung senken, denen marginalisierte Einwanderergruppen mit Sprachbarrieren und unklaren Integrationsperspektiven im Besonderen ausgesetzt sind.
Veränderte öffentliche Wahrnehmung
Ein gut geführtes urbanes Revitalisierungsgebiet würde Vororte, die bislang von Arbeitslosigkeit, Armut und Perspektivlosigkeit geprägt und entsprechend von Unternehmen gemieden wurden, zu neuer wirtschaftlicher Dynamik verhelfen. Mit einer zunehmenden wirtschaftlichen Integration urbaner Revitalisierungsgebiete in die (über-)regionale Wirtschaft würden dann weitere Investitionsanreize und Beschäftigungsmöglichkeiten auch für Bewohner in benachbarten Ortsteilen und Regionen geschaffen. Das hätte zur Folge, dass sich die öffentliche Wahrnehmung von Geflüchteten grundlegend verändern würde, die – statt als Sozialleistungsempfänger und Konkurrenten im Wettbewerb um billigen Wohnraum und Arbeitsplätze mit geringer Qualifikation – dann als Arbeitnehmer, Angestellte, Firmenchefs und Steuerzahler geschätzt würden.
Mit dem erwarteten Trendanstieg der durch Kriege und Klimakatastrophen ausgelösten Flüchtlingszahlen nimmt die politsche Dringlichkeit zu, den von der EU-Kommission geforderten „neuen, tragfähigen europäischen Rahmen“ mit Ernsthaftigkeit anzugehen. Zugegebenermaßen ist die Anschubfinanzierung für eine gesellschaftspolitische Investition in urbane Revitalisierungsgebiete nicht trivial. Doch müssen die direkten und indirekten Kosten (gegenwärtig und zukünftig) der derzeitigen Migrations- und Sozialpolitik, einschließlich potenziell entgangener Steuereinnahmen, dagegengerechnet werden. Das Damoklesschwert Migration könnte so in ein wirtschaftspolitisches Instrument umgeschmiedet werden, das die Achillesferse westlicher Demokratien durch die Absicherung politischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit beschützen kann.
Jan-Peter Olters
