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Kampf gegen Windmühlen: Rechte Illusionen und echte Kosten

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Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September 2026 macht die in den Umfragen führende AfD den Rückbau der Windkraft zu einem zentralen Wahlversprechen — im Windschatten ähnlicher Forderungen von rechtspopulistischer Seite weltweit, allen voran der amtierenden US-Regierung. Geprüft wird die Behauptung, Windenergie sei unzuverlässig, teuer und naturschädlich, Gas, Kernkraft und Biogas die bessere Alternative. Der Befund: An den verfügbaren Zahlen gemessen hält die Anklage nicht stand, und der angebotene Ersatz — vor allem russisches Pipelinegas — würde Preise erhöhen, Versorgungssicherheit mindern und Importabhängigkeit erhöhen.

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»Seht doch hin, gnädiger Herr,« sagte Sancho, »daß das, was da steht, keine Riesen, sondern Windmühlen sind, und was Ihr für die Arme haltet, sind die Flügel, die der Wind umdreht, wodurch der Mühlstein in Gang gebracht wird.«

Miguel de Cervantes (1605/1615), Don Quijote, Erster Teil, Achtes Kapitel. Übersetzt von Ludwig Tieck (1799–1801).

»Windmühlen der Schande«

Europa, Migration — und nun die Energie. Mit den »Windmühlen der Schande« hat die AfD ihre dritte Frontlinie gegen die sogenannten Altparteien in den Vordergrund gerückt. So bezeichnete die AfD-Co-Vorsitzende und damalige Kanzlerkandidatin Alice Weidel im Januar 2025 auf dem Bundesparteitag ihrer Partei im sächsischen Riesa jene Anlagen, die in Deutschland mehr Strom erzeugen als jede andere einzelne Quelle. »Wenn wir am Ruder sind, wir reißen alle Windkraftwerke nieder. Nieder mit diesen Windmühlen der Schande!«, rief sie unter dem Beifall der Delegierten; im ZDF heute journal bezog sie die Aussage auf den geplanten Windpark im hessischen Reinhardswald. Björn Höcke kam auf demselben Parteitag ohne Einschränkung aus: Man werde die Windindustrieanlagen in Deutschland zurückbauen, »rechtsstaatskonform, aber komplett«. So forderte der AfD-Leitantrag in Riesa dann auch, die großflächigen Naturzerstörungen durch Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen in Wäldern, Feldern und auf Ackerflächen sofort zu beenden.

Neu ist daran nicht die Position. Schon das Grundsatzprogramm von 2016 hatte verlangt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz »ersatzlos abzuschaffen«; es galt dort als »staatliche Planwirtschaft«. Neu ist, was aus dieser Ablehnung geworden ist: nicht mehr die Abschaffung eines Gesetzes, sondern der Abriss bestehender Anlagen — und nicht mehr ein Fachkapitel, sondern ein Signaturthema zweier Landtagswahlkämpfe.

Über die Reichweite des angestrebten Rückbaus von Windkraftanlagen lässt sich streiten, nicht jedoch über das Wort »Schande« — eine Formulierung, die sich als Anklang an Björn Höckes Dresdner Rede vom Januar 2017 lesen lässt, in der er das Berliner Holocaust-Mahnmal ein »Denkmal der Schande« nannte. Einer technischen Anlage, die nichts weiter tut, als Wind in Elektrizität umzuwandeln, einen Ehrverlust zuzuschreiben, ist keine Sachaussage mehr, sondern eine politische Setzung. Schande suggeriert Schuld, und Schuld setzt einen Täter voraus. Wer in dieser Sprache über Erzeugungsanlagen spricht, sieht keine Anlagen mehr. Er sieht einen Gegner.

Damit steht, ungewollt, die europäische Literaturgeschichte im Raum. Vor mehr als vierhundert Jahren hat ein spanischer Steuereintreiber aufgeschrieben, was geschieht, wenn ein Mann in einer Reihe von Windmühlen etwas anderes erkennt als Windmühlen. Der Ausgang ist bekannt, und er ging nicht zu Lasten der Mühlen.

In den »Regierungsprogrammen« der AfD für die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 6. und in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 ist aus der Provokation ein Regierungsvorhaben geworden — jedoch eines, dessen energiepolitischer Kern nicht in Schwerin oder Magdeburg entschieden wird. Vorgesehen sind die Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (das die Bundesländer dazu verpflichtet, einen festgelegten Anteil ihrer Fläche für Windenergie auszuweisen), deutlich verschärfte Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie die umgehende Einstellung staatlicher Bürgerforen (die nach AfD-Lesart nur den Anschein demokratischer Beteiligung erweckten, tatsächlich aber dazu dienten, Windkraftprojekte gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen). Von diesen drei Forderungen ist die erste Bundesrecht, die zweite beruht auf Unionsrecht; allein die dritte läge tatsächlich in Landeshand.

Die AfD-Anklageschrift und ihr Gegenentwurf

Der Vorwurf, den das mecklenburg-vorpommersche »Regierungsprogramm« der AfD — detaillierter als das sachsen-anhaltische — erhebt, besteht aus drei Teilen. Ihm folgt ein Gegenentwurf, der ebenso ausdrücklich formuliert ist.

Unzuverlässigkeit. Windenergie liefere nur, wenn der Wind weht. Dunkelflauten — mehrtägige Wetterlagen mit zugleich schwachem Wind und geringer Solareinstrahlung, charakteristisch für den mitteleuropäischen Winter — machten konventionelle Kraftwerke »als Backup unverzichtbar«. Windkraft ersetze sie also nicht, sie mache sie im System sogar unentbehrlicher; das sei »energiepolitisch widersinnig«. Im sachsen-anhaltischen Programm steht derselbe Vorwurf in einem einzigen Satz: Während Dunkelflauten könne die Stromversorgung »nur durch das Hochfahren von Kohle- und Gaskraftwerken aufrechterhalten werden«.

Kosten. Windenergie funktioniere nur durch staatliche Privilegien: Vorrangeinspeisung, garantierte Vergütungen, Dauersubventionen. Und die wahren Kosten seien verborgen — Netzausbau im Flächenland, Reservekraftwerke, Entschädigungen für abgeregelte Anlagen, Umspannwerke, Speicher, die es in der nötigen Größenordnung nicht gebe. Die Bürger zahlten über Steuern, Abgaben und einen der höchsten Strompreise aller Industrieländer.

Lasten ohne Ertrag. Der industrielle Ausbau zerschneide Lebensräume, verändere ganze Landschaftssilhouetten in einem Land, das vom Tourismus lebt, und belaste die Anwohner mit Lärm, Infraschall, Schattenschlag und sinkenden Immobilienwerten — während die Gewinne »an externe Investoren und Verbrauchszentren weit außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns abfließen«. Wer die Windräder vor der Tür habe, habe nichts davon.

Gegenentwurf. Was stattdessen kommen soll, benennt das Programm mit bemerkenswerter Offenheit. Langfristiger Anker sei die Kernenergie: »Wiedereinstieg in die Kernenergie — bewährt und zukunftsweisend«. Für die Zeit bis dahin nennt es drei Säulen: erstens den Betrieb moderner Gaskraftwerke, »bevorzugt mit günstigem Pipeline-Gas als flexiblem und effizientem Brückenbrennstoff«; zweitens die »gezielte Nutzung von Stromimporten aus kernkraft- und wasserkraftbasierten Nachbarländern«; drittens die dezentrale Erzeugung aus Biogasanlagen, die »grundlastfähig, regional verankert« seien und »im Einklang mit der Agrarstruktur unseres Landes« stünden. Diese drei Säulen sollten den Zeitraum schaffen, den ein verantwortungsvoller Wiedereinstieg in die Kernenergie brauche — »ohne das Land mit weiteren Windkraftanlagen zu belasten«.

Im Windschatten Washingtons

Dieser Rückgriff auf Kohle, Gas und Kernkraft geschieht im Windschatten der Vereinigten Staaten. Am 23. September 2025 nannte US-Präsident Donald Trump vor der 80. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Klimawandel den größten Schwindel, der je an der Welt verübt worden sei. Erneuerbare Energien bezeichnete er als Witz. Über Windräder sagte er, sie seien erbärmlich und schlecht, so teuer im Betrieb, dass sie ständig ersetzt werden müssten, und begännen zu rosten und zu verrotten — die teuerste Energie, die je ersonnen worden sei. Die meisten würden in China gebaut; China selbst habe kaum Windparks. Warum, fragte er, verkauften sie sie in alle Welt, benutzten sie aber selbst kaum?

Vier Monate später bezeichnete er auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos Europas Windkraftanlagen als »Verlierer« und die Beamten und Investoren, die in diese Anlagen investieren, als »dumme Leute«. Das Wort hat er seither bei zahlreichen Gelegenheiten wiederholt, zuletzt am 3. August dieses Jahres im Oval Office: Jedes Land mit Windrädern sei ein Verlierer, weil man mit Windrädern Geld verliere.

Drei Tage später wurde daraus Haushaltspolitik. Am 6. August 2026 gab RWE drei vom US-Innenministerium vergebene Offshore-Lizenzgebiete zurück — vor New York, vor Humboldt County in Kalifornien und vor Louisiana, zusammen rund sieben Gigawatt möglicher Leistung. Dafür erhielt der Konzern 1,22 Milliarden US-Dollar. Zugleich kündigte RWE an, den Erlös in fossile Infrastruktur zu investieren: rund 900 Millionen US-Dollar in ein Flüssigerdgasprojekt in Louisiana, weitere 300 Millionen US-Dollar in Gasturbinen. Es war die fünfte Vereinbarung dieser Art; zusammen belaufen sie sich auf annähernd vier Milliarden US-Dollar.

Man kann den Wind nicht per Gesetz teurer machen. Man kann aber dafür bezahlen, dass er nicht genutzt wird. Darin liegt das Muster, und es lohnt sich, es genau zu benennen. Niemand hat versucht, die Lernkurve der Modulfertigung zurückzudrehen oder die Kosten der Batterieproduktion anzuheben; das ginge auch nicht. Angegriffen wird stattdessen alles, was der Preis nicht von selbst trägt: Genehmigungen, Flächen, Netze, Kapital, grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Der Preisverfall ist unangreifbar. Der Bau ist es nicht.

Windmühlen jenseits aller Illusionen

Nun die Zahlen. Sie sind nicht ernsthaft strittig und stammen aus den üblichen Jahresstatistiken. Im Jahr 2025 deckte Windenergie 8,5 Prozent des weltweiten Stroms — ein historischer Höchststand — bei einer Erzeugung von 2.715 Terawattstunden, ein Zuwachs von 205 Terawattstunden gegenüber dem Vorjahr. Der Zubau an Windkapazität erreichte mit rund 167 Gigawatt einen Rekord, auch wenn die Realisierung elf Prozent hinter dem Ziel zurückblieb. Wind und Sonne zusammen lieferten 17,3 Prozent des Weltstroms, fast das Vierfache ihres Anteils ein Jahrzehnt zuvor. Die erneuerbaren Energien überholten in der weltweiten Erzeugung erstmals die Kohle.

Gegen die in New York vorgetragene Behauptung genügt eine einzige Angabe. China erzeugte 2025 1.135 Terawattstunden Windstrom — 42 Prozent der Weltproduktion und mehr als die G7-Staaten zusammen. Auf China entfielen 68 Prozent des weltweiten Zuwachses der Winderzeugung und 72 Prozent des Kapazitätszubaus. Der Satz, China baue Windräder und benutze sie nicht, ist keine Frage der Auslegung. Er ist falsch, und zwar um eine aus dem Orbit erkennbare Größenordnung.

Zum Vorwurf, kein ernstzunehmendes Land setze auf Windenergie, genügt der Blick auf die Rangfolge. Unter den Ländern mit einer Winderzeugung von mehr als fünf Terawattstunden liegen die zehn mit dem größten Windanteil sämtlich in Europa: an der Spitze Dänemark mit 58 Prozent, gefolgt von Irland mit 38 und dem Vereinigten Königreich mit 29. Deutschland steht mit 27 Prozent an fünfter Stelle (s. Abb.); dieser Schwellenwert schließt Länder wie Litauen (39 Prozent bei 4,8 Terawattstunden) und Uruguay (33 Prozent bei 4,5 Terawattstunden) aus. Weltweit erzeugen inzwischen fünfzehn Länder mehr als ein Fünftel ihres Stroms aus Wind; 2020 waren es neun.

Nach absoluter Menge sieht die Rangfolge anders aus, und sie ist die aufschlussreichere. Hinter China stehen an zweiter Stelle die Vereinigten Staaten mit 464 Terawattstunden — das Land, dessen Präsident Windräder für erbärmlich und Länder mit Windrädern für Verlierer erklärt, ist der zweitgrößte Windstromerzeuger der Erde. Deutschland folgt mit 136 Terawattstunden auf Rang drei.

Zu den Kosten: Im Jahr 2024 lieferten 91 Prozent aller neu in Betrieb genommenen großtechnischen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien Strom zu geringeren Kosten als die günstigste neue Alternative auf Basis fossiler Brennstoffe — nicht billiger nach Subvention, sondern billiger in der zugrundeliegenden Rechnung. Mit 3,4 US-Cent pro Kilowattstunde im globalen gewichteten Mittel war die Onshore-Windenergie bei neuen Anlagen die weltweit kostengünstigste Form der Stromerzeugung. Deshalb schreitet der Ausbau auch dort voran, wo es keinerlei klimapolitische Verpflichtung gibt. In Texas, einem deregulierten Netz in einem konservativ regierten Bundesstaat, zahlt der Echtzeitmarkt schlicht die billigste Megawattstunde — und das ist seit Jahren die aus Wind. Auf Texas entfielen 2025 knapp 28 Prozent der amerikanischen Winderzeugung: 129,5 Terawattstunden, kaum weniger, als ganz Deutschland im selben Jahr erzeugte. Nicht ohne Förderung, wohl aber ohne Klimaziel: Der Bundesstaat, der die amerikanische Ausbaustatistik anführt, wird von der Partei des Präsidenten regiert, der Windräder für erbärmlich erklärt.

In Saudi-Arabien verläuft dieselbe Rechnung über die Opportunitätskosten. Das Königreich verbrennt rund ein Drittel seiner eigenen Förderung im Inland — etwa 3,5 von 11 Millionen Barrel täglich — und ersetzt diesen Verbrauch planmäßig durch Gas und Solarstrom, weil jedes nicht verfeuerte Barrel auf dem Weltmarkt mehr einbringt. Das Programm zur Verdrängung flüssiger Brennstoffe zielt auf über eine Million Barrel täglich. An der Förderung selbst ändert das nichts; der Energieminister hat erklärt, man werde jedes Molekül zu Geld machen. Es ist keine Energiewende, sondern eine Arbitrage.

Und zum deutschen Fall, in dem der amerikanische Präsident Deutschland vor den Vereinten Nationen als Land pries, das zur Vernunft gekommen und zu fossilen Energieträgern und zur Kernkraft zurückgekehrt sei: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes deckten erneuerbare Energien 58,6 Prozent der Nettostromerzeugung 2025, mit Wind als größter Einzelquelle und Solarstrom erstmals mehr als Braunkohle. Die Behauptung war schon falsch, als sie vorgetragen wurde, und die deutsche Erzeugungsstatistik belegt das.

Der Gegenentwurf in der Prüfung

Die angebotene Alternative verdient dieselbe Genauigkeit.

Die Kernenergie. Man kann der Auffassung sein, dass die Kernenergie in einem dekarbonisierten System ihren Platz hat. Man kann nicht der Auffassung sein, sie sei die billige und schnell verfügbare Option, an der die Windkraft zu messen wäre. Die jüngere westliche Bilanz besteht aus Projekten, die Jahre zu spät und Milliarden zu teuer fertig wurden: Flamanville 3 (Baubeginn 2007, Netzanschluss 2024); Olkiluoto 3 (2005 bis 2023); Hinkley Point C (seit 2017 im Bau); Vogtle in Georgia (Investitionskosten haben sich von 14 Milliarden auf 36,8 Milliarden US-Dollar mehr als verzweieinhalbfacht). Die Wirtschaftlichkeit kleiner modularer Reaktoren ist unbewiesen.

Daraus folgt eine schlichte Rechnung. Ein im Jahr 2026 gefasster Beschluss müsste den Ausstiegsbeschluss revidieren, einen Standort finden, ein Genehmigungsverfahren durchlaufen und einen Betreiber gewinnen, der bereit wäre, das Risiko zu tragen — und lieferte danach Strom in den vierziger Jahren. Damit ist die Brücke keine Brücke. Gas und Stromimporte sind, auf jeden politisch relevanten Zeithorizont, nicht der Übergang zur Kernenergie. Sie sind die Politik selbst. Die Kernenergie ist der Fluchtpunkt, der sie rechtfertigt.

Zur Behauptung, die Europäische Union habe die Kernenergie als klimaverträgliche Investition in ihre Taxonomie aufgenommen: Das trifft zu, aber unvollständig. Die Aufnahme erfolgte 2022 als Übergangstätigkeit und unter Auflagen, unter anderem zu Entsorgungsplänen und unfalltoleranten Brennelementen, und sie war unter den Mitgliedstaaten heftig umstritten; Österreich klagte dagegen vor dem Gericht der Europäischen Union und unterlag am 10. September 2025; gegen diese Entscheidung hat das Land im November 2025 Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Und die Rede vom »wachsenden globalen Konsens« ist eine Behauptung, keine Feststellung: Die Erzeugung aus Kernkraft stagniert seit Jahren nahezu, mit 0,2 Prozent jährlichem Wachstum im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2024, während Solar um 25 und Wind um 12 Prozent zulegten. Der Anteil der Kernenergie an der weltweiten Stromerzeugung ist seit Jahrzehnten rückläufig und bis 2025 auf 8,9 Prozent gesunken, während Wind und Solar zusammen 17,3 Prozent erreichten.

Die Stromimporte. Die zweite Säule widerspricht dem ersten Vorwurf. Ein Programm, dessen Kernanklage gegen die Windkraft die Abhängigkeit ist, empfiehlt als Ersatz den Bezug von Strom aus dem Ausland — und zwar für ein Bundesland, das seit 2015 mehr erneuerbaren Strom erzeugt, als es verbraucht. Mecklenburg-Vorpommern soll vom Netto-Erzeuger zum Importeur werden, im Namen der Unabhängigkeit. Eine Leitung, die eine Grenze überquert, schafft eine Abhängigkeit, die Politik durchtrennen kann. Der über das Küstenbundesland wehende Wind schafft keine.

Das Biogas. Die dritte Säule widerspricht dem Solarkapitel desselben Programms. Freiflächen-Photovoltaik wird dort mit der Begründung abgelehnt, hochwertige Ackerflächen dürften dem Nahrungsmittelanbau nicht entzogen werden; »Flächenschutz ist Heimat- und Umweltschutz«. Der Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen entzieht Ackerflächen dem Nahrungsmittelanbau — dauerhaft, großflächig und in Mecklenburg-Vorpommern bereits in erheblichem Umfang. Dieselbe Flächenkonkurrenz ist bei der Solarenergie ein Ausschlussgrund und beim Biogas ein Vorzug. Das ist keine Abwägung. Das ist eine Auswahl.

Die Einwände

Ein Kommentar, der die Einwände übergeht, hat nichts bewiesen. Also der Reihe nach.

Die Dunkelflaute. Der Einwand ist berechtigt und wird hier nicht bestritten: Ein wind- und sonnenlastiges System braucht mehr gesicherte Leistung, nicht weniger. Das ist keine Konzession an die AfD, sondern eine Selbstverständlichkeit der Systemplanung. Strittig ist allein, was daraus folgt. Die Antwort der Fachliteratur ist ein nach Dauer gestaffelter Speicher- und Flexibilitätsstapel: Batterien für den Tagesgang, deren Kosten in den letzten fünfzehn Jahren um mehr als neun Zehntel gefallen sind; Pumpspeicher und Speicherwasserkraft für Stunden bis Tage; Wasserstoff in Kavernen für die saisonale Lücke; dazu Lastmanagement, Netzausbau und grenzüberschreitende Kuppelleitungen. Jede dieser Schichten hat eigene Grenzen, und die ehrliche Bilanz lautet: Saubere Energie ist im Durchschnitt reichlich und an der Spitze teuer. Das ist ein Systemproblem, kein Argument gegen die Erzeugung. Und es hat eine Voraussetzung, die im Programm nicht vorkommt: Netze und Kuppelleitungen. Wer sie verhindert, verschärft genau das Problem, das er beklagt.

Der Infraschall. Hier lohnt die Genauigkeit besonders. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlichte 2005 eine Studie, die den Infraschallpegel von Windenergieanlagen mit über 100 Dezibel angab. Wissenschaftler der Universitäten Bayreuth und Erlangen — Stefan Holzheu und Martin Hundhausen — wiesen jahrelang auf einen Rechenfehler hin. Im Jahr 2021 räumte die BGR nach Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ein, die Werte seien um 36 Dezibel zu hoch angesetzt worden; auf der logarithmischen Skala entspricht das in der Schallleistung etwa dem Viertausendfachen. Die Studie wurde zurückgezogen, der damalige Bundeswirtschaftsminister entschuldigte sich. Sechzehn Jahre lang war eine Bundesbehörde Stichwortgeberin der Windkraftgegner gewesen.

Der Vorgang ist deshalb so aufschlussreich, weil die Behauptung mit ihrer Widerlegung nicht verschwand. Sie wird weiter vorgetragen. Man halte diesen Umstand fest; wir kommen darauf zurück.

Vögel und Fledermäuse. Hier ist die redliche Antwort zweiteilig. Erstens die Größenordnung: Der NABU schätzt die Zahl der jährlich an Windenergieanlagen verunglückten Vögel in Deutschland auf rund 100.000. Dem stehen nach Schätzungen desselben Verbandes bis zu 115 Millionen Vögel gegenüber, die jährlich an Glasscheiben und verspiegelten Fassaden sterben, sowie zweistellige Millionenzahlen durch Hauskatzen und den Straßenverkehr. Der Unterschied beträgt rund drei Größenordnungen. Wer den Vogelschutz zum Argument gegen die Windkraft macht und über Glasfassaden schweigt, führt keine Naturschutzdebatte.

Zweitens die Einschränkung, die dazugehört: Absolute Zahlen sind nicht alles. Die Kollisionen an Windenergieanlagen treffen überproportional große Greifvögel — nach NABU-Schätzung etwa 12.000 Mäusebussarde und 1.500 Rotmilane jährlich —, also Arten mit geringer Bestandsdichte und langsamer Reproduktion, die von Glasscheiben kaum betroffen sind. Das ist ein realer Konflikt, und er verlangt reale Antworten: Standortwahl, Abschaltalgorithmen, Antikollisionssysteme, Fledermaus-Abschaltzeiten. Er verlangt nicht die Abschaffung der Flächenziele.

Die Rotorblätter. Das Programm behauptet, Rotorblätter aus Verbundmaterialien ließen sich nicht recyceln, und leitet daraus eine »Schuldenökologie« gegenüber der nächsten Generation ab. Der Befund ist differenzierter. Etwa 90 Prozent einer Windenergieanlage — Beton, Stahl, Kupfer — sind bereits heute etablierten Recyclingkreisläufen zugänglich; die Rotorblätter machen bis zu fünf Prozent des Anlagengewichts aus. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages nennt für fachgerecht zurückgebaute Anlagen eine erreichbare Recyclingquote von 81 Prozent. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der europäischen Windbranche ein freiwilliges Deponierungsverbot für Rotorblätter. Verfahren zur stofflichen Rückgewinnung — Pyrolyse, Zementwerksverwertung, mechanische Aufbereitung — existieren und liefern Sekundärrohstoffe.

Zugleich ist richtig, was das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag im Januar 2026 festhält: Großtechnisch etablierte stoffliche Verwertungswege fehlen bislang, und die Behandlungskapazitäten in Deutschland reichen für die kommenden Mengen nicht aus. Ein ungelöstes Problem also — aber eines der Kapazität und der Regulierung, nicht der Physik. Der Satz »lässt sich nicht recyceln« war einmal vertretbar. Er ist es nicht mehr.

Der Rückbau. Auch dieser Einwand kehrt sich um. Die Rückbauverpflichtung samt Sicherheitsleistung ist im deutschen Baurecht für Windenergieanlagen im Außenbereich ausdrücklich geregelt (§ 35 Absatz 5 Satz 2 und 3 BauGB) — anders als bei praktisch jeder anderen Erzeugungsform. Wer die Folgekosten einer Technologie am Ende ihrer Lebensdauer zum Maßstab macht, sollte die Zahlen für Braunkohletagebaue, Kraftwerksrückbau und die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle danebenlegen. Bei letzterer ist die Frage nach über sechzig Jahren zivilen Betriebs in Deutschland nicht gelöst; ein Standort ist nicht gefunden. Es ist bemerkenswert, dass ein Programm, das den Rückbau von Windrädern zur Generationenfrage erklärt, den Wiedereinstieg in eine Technologie fordert, deren Rückbaufrage sich in Jahrtausenden bemisst.

Die Subventionen. Die EEG-Umlage wurde 2022 abgeschafft. Neue Windprojekte werden in Ausschreibungen vergeben; die mittleren Zuschlagswerte sind zuletzt gesunken, weshalb die Bundesnetzagentur den Höchstwert absenken konnte. Vor allem aber darf die Subventionsrechnung nicht einseitig geführt werden. Die expliziten Subventionen für fossile Brennstoffe beliefen sich 2024 nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds auf rund 725 Milliarden US-Dollar weltweit; rechnet man die nicht eingepreisten Umwelt- und Gesundheitsschäden hinzu, kommt der Fonds auf eine Größenordnung von 6,7 Billionen. Wer über Dauersubventionen sprechen möchte, hat ein Thema — nur ein anderes als das gewählte.

Die Landschaft. Hierüber lässt sich nicht mit Zahlen streiten, und man sollte es auch nicht versuchen. Dass ein Windpark das Bild einer Landschaft verändert, ist wahr; dass viele Menschen das als Verlust empfinden, ist ein Umstand, den ernst zu nehmen die Politik verpflichtet ist. Nur ist dieser Verlust gegen andere Landschaftsveränderungen abzuwägen — gegen den Tagebau, gegen die Trasse, gegen die Küstenlinie bei drei Grad Erwärmung —, und die Abwägung wird im Programm nicht geführt. Sie wird durch die Behauptung ersetzt, es gebe eine Option ohne Eingriff. Die gibt es nicht..

Preise und Kosten

Hier wendet sich das Argument, und es wendet sich gegen diejenigen, die es vortragen. Die europäischen Großhandelsmärkte für Strom räumen nach der Merit Order: Die günstigsten Kraftwerke laufen zuerst, und den Preis für alle setzt das teuerste Kraftwerk, das in der jeweiligen Stunde noch gebraucht wird. In Deutschland machte 2025 der konventionelle Anteil an der Stromeinspeisung — der Nettostromerzeugung, also der Bruttoerzeugung ohne den Eigenbedarf der Kraftwerke — noch 41,4 Prozent aus; solange das so ist, ist in den Abend- und Winterstunden regelmäßig ein Gaskraftwerk das Grenzkraftwerk. Der Strompreis, über den deutsche Haushalte klagen — er gehört zu den höchsten in Europa —, setzt sich aus den Kosten der Strombeschaffung, den Vertriebskosten und der Marge sowie aus Netzentgelten, Steuern, Umlagen und Abgaben zusammen. Von diesen Bestandteilen bewegt sich unterjährig allein die Beschaffung; wenn der Preis springt, dann über sie. Und eben dieser Teil ist in beträchtlichem Umfang ein Gaspreis.

Im Jahr 2022 hat jeder gelernt, was das bedeutet. Als Russland die Lieferungen nach Europa drosselte, stiegen die Großhandelspreise für Gas auf ein Vielfaches ihres historischen Niveaus, und die Strompreise folgten, weil Gas sie setzte. Kein Windrad hat das getan. Keine Solaranlage hat das getan. Der Mechanismus war ein Brennstoff, der bei jemandem gekauft, von irgendwoher verschifft und zu dem Preis bezahlt werden muss, den der Verkäufer in einer Krise durchsetzen kann.

Wind und Sonne haben keine Brennstoffrechnung. Ihre Grenzkosten liegen nahe null, und jede Stunde, in der sie laufen, ist eine Stunde, in der kein Gaskraftwerk den Preis setzt. Ihr Beitrag zur Stromrechnung besteht aus Kapital- und Systemkosten; ihr Beitrag zur Abhängigkeit der Stromrechnung von Brennstoffpreisen und außenpolitischen Erpressungslagen ist negativ. Sie sind derjenige Teil des Systems, der nicht embargiert, nicht an einer Verdichterstation abgedreht und nicht von einer fremden Regierung mitten in einer Februarkälte neu bepreist werden kann.

Die Logik des Programms läuft also rückwärts. Eine Politik, die den Windanteil senkt, senkt nicht den Preis, über den die AfD klagt. Sie erhöht die Zahl der Stunden, in denen Gas diesen Preis setzt, und sie erhöht die Verwundbarkeit eines Landes — und eines Bundeslandes — gegenüber genau jenem Schock, der die Krise von 2022 erzeugt hat.

Die Größenordnung lässt sich beziffern. Die Windkraftanlagen Mecklenburg-Vorpommerns erzeugten nach dem jüngsten vorliegenden Wert des Statistischen Amtes für das Jahr 2023 11,6 Terawattstunden Strom im Jahr; in Gaskraftwerken wären bei effizientester Technologie dafür rund 19 Terawattstunden Erdgas nötig. Selbst bei der Annahme eines extrem günstigen Gaspreises von 30 Euro pro Megawattstunde ergäbe sich eine Importrechnung von knapp 600 Millionen Euro, zuzüglich gut 300 Millionen für knapp 3,9 Millionen Tonnen zusätzliches CO₂. Bundesweit gerechnet — auf Grundlage des niedrigsten verfügbaren Wertes für die deutsche Winderzeugung 2025, der öffentlichen Nettostromerzeugung nach Fraunhofer ISE (was die Rechnung eher zu niedrig ausfallen lässt) — wären es knapp 6,6 Milliarden Euro und 44 Millionen Tonnen, zusammen rund 10 Milliarden Euro Mehrkosten (s. Tabelle). Es ist Geld, das Jahr für Jahr für einen Rohstoff das Land verlässt beziehungsweise als volkswirtschaftliche Mehrkosten anfällt — für eine Ressource, die über Mecklenburg-Vorpommern, zumal an der Ostseeküste, kostenlos zur Verfügung steht. Eine teilweise Substitution der Windenergie durch Kohle würde die CO₂-Rechnung noch weiter erhöhen.

Welches Pipeline-Gas?

Man muss nicht raten. Das Programm sagt es. Unter der Überschrift »Nord Stream: sichere und bezahlbare Energie durch Pipelinegas« nennt es die Leitung nicht nur einen energiepolitischen Faktor, sondern einen »wirtschaftlichen Stabilitätsanker«. Es fordert, »der noch intakte Strang B von Nord Stream 2« solle »so schnell wie möglich in Betrieb genommen, die beschädigten Leitungen sollen zeitnah repariert werden«. Und es fügt den Satz hinzu, der alles Weitere überflüssig macht: »Die wirtschaftliche [sic] Interessen Deutschlands sind dabei unabhängig vom politischen System des Lieferlandes zu wahren.«

Damit schließt die AfD den Kreis selbst. Der Vorwurf gegen die Windkraft lautete Abhängigkeit; das Gegenmittel ist eine Leitung nach Russland. Der Vorwurf lautete Unzuverlässigkeit; das Gegenmittel ist der Lieferant, der Europa 2022 den Hahn zudrehte. Der Vorwurf lautete Preistreiberei; das Gegenmittel ist der Brennstoff, dessen Preissprung jene Rechnungen in die Höhe trieb, über die das Programm klagt.

Zwei weitere Sätze verdienen Aufmerksamkeit, weil sie das Argument dieses Kommentars in den Worten seines Gegners formulieren. Der erste: Eine breite Diversifizierung der Bezugsquellen reduziere Abhängigkeiten und schütze vor extremen Preisschwankungen. Das ist zutreffend — und es ist der Grund für den Ausbau erneuerbarer Erzeugung, die die Diversifizierung bis an ihre Grenze treibt, nämlich bis zum Wegfall des Lieferanten. Der zweite: Der Schutz deutscher Infrastruktur und die Durchsetzung deutscher Interessen seien nicht verhandelbar. Er steht unmittelbar hinter der Forderung, die Belieferung durch jenen Staat wiederaufzunehmen, dessen Lieferstopp die Krise von 2022 auslöste.

Rechtlich ist die Forderung ohnehin gegenstandslos. Über Gasimporte entscheidet kein Landtag, und die im Dezember 2025 zwischen Rat und Parlament vereinbarte und im Februar 2026 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2026/261 lässt russisches Pipeline-Gas Ende September 2027 — in eng begrenzten Ausnahmefällen Anfang November 2027 — auslaufen. Was hier versprochen wird, ist in Schwerin nicht einlösbar.

Beide Säulen dieses Programms haben in Mecklenburg-Vorpommern eine Adresse, und es ist dieselbe. In Lubmin landen die Röhren von Nord Stream 1 und 2 an; zwei Kilometer weiter steht das Kernkraftwerk Greifswald, seit 1990 stillgelegt, daneben das Entsorgungswerk, das es seither zerlegt. Die Pipelines liegen still, der Reaktor wird abgebaut, und das Regasifizierungsschiff, das dort nur fünfzehn Monate lang einspeiste, ist längst abgezogen. Die Zukunft, die das Programm verspricht, ist in Lubmin bereits Gegenwart — mit einer Rechnung, die die obige Tabelle vorausahnen lässt.

Profiteure eines energiepolitischen Rückschritts

Damit steht die eigentliche Frage im Raum: Jede Kilowattstunde, die nicht aus Wind erzeugt wird, ist eine Kilowattstunde, die als Brennstoff bei jemandem gekauft werden muss, der Brennstoff verkauft. Die Öl- und Gasproduzenten der Welt haben im vergangenen Jahrzehnt Preissetzungsmacht verloren — nicht an einen Vertrag, sondern an eine Kostenkurve. Was die Kostenkurve aufhält, gibt sie ihnen zurück.

Das muss keine Behauptung über die Absichten irgendeines Beteiligten sein, und sie wird hiermit auch nicht aufgestellt. Es ist eine Aussage über Wirkungen, und Wirkungen lassen sich einer Bilanz entnehmen. Wenn das Innenministerium der Vereinigten Staaten RWE 1,22 Milliarden US-Dollar dafür zahlt, sieben Gigawatt Offshore-Wind aufzugeben, und RWE den Erlös in Flüssigerdgas investiert, dann hat dieses Geschäft einen Begünstigten, und es ist nicht der amerikanische Stromkunde. Im Rahmen des transatlantischen Handelsabkommens hat sich die Europäische Union zugleich verpflichtet, über drei Jahre Energie in erheblichem Umfang aus den Vereinigten Staaten zu beziehen. Und wenn Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert wird, seine Flächenverpflichtung abzuschaffen und stattdessen auf russisches Pipelinegas zu setzen, dann wird die entstehende Lücke nicht von nichts gefüllt.

Der Widerstand gegen die Windkraft und die Forderung nach russischem Gas stehen in diesem Programm nicht zufällig nebeneinander. Sie sind dieselbe Politik, von zwei Seiten beschrieben.

Die Energiewende

Bleibt die Frage, wie es um die übergeordnete Energiewende als eigentliches Ziel des Angriffes auf die Windmühlen tatsächlich steht. Im Küstenbundesland Mecklenburg-Vorpommern deckten erneuerbare Energieträger 2023, dem jüngsten vorliegenden Wert des Statistischen Amtes, knapp 88 Prozent der Bruttostromerzeugung — der höchste Wert aller Bundesländer und damit gut das Anderthalbfache des Bundesdurchschnitts. Steinkohle und Erdgas trugen zusammen noch knapp zwölf Prozent bei. Die Windkraft allein lieferte 11,6 der insgesamt 19,1 Terawattstunden: gut 60 Prozent der gesamten Stromerzeugung des Landes und mehr als das Zehnfache dessen, was die Gaskraftwerke beisteuerten. Seit 2015 ist das Land rechnerisch Netto-Erzeuger; es produziert mehr erneuerbaren Strom, als es verbraucht. Das ist keine Last, die dem Land auferlegt wurde. Es ist die erfolgreichste Ansiedlung von Erzeugungskapazität seit der Wende.

Und der Ausbau stockt nicht. 2025 speisten in Mecklenburg-Vorpommern 78.674 Erneuerbaren-Anlagen mit zusammen 11.179 Megawatt in das Netz ein — rund 14.000 Anlagen mehr als im Jahr zuvor, fast ausschließlich Photovoltaik, deren installierte Leistung mit 4.990 Megawatt inzwischen nahe an die 5.738 Megawatt der Windkraft heranreicht. Bundesweit war 2025 mit 20.765 Megawatt neu genehmigter Leistung das beste Genehmigungsjahr der deutschen Geschichte; die durchschnittliche Genehmigungsdauer fiel von 23,2 auf 17,0 Monate. Die Ausschreibungen sind überzeichnet, die mittleren Zuschlagswerte sinken, die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert daraufhin gesenkt. Der Wettbewerb funktioniert.

Woran es hakt, liegt hinter dem Generator. Die Netze halten mit der Erzeugung nicht Schritt — der Netzanschluss, nicht die Genehmigung, ist inzwischen das Nadelöhr. Speicher entstehen in der benötigten Größenordnung erst. Und das Gefälle zwischen Nord und Süd ist gravierend: 54 Prozent aller seit 2013 genehmigten Windleistung entfielen auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, gerade acht Prozent auf Bayern und Baden-Württemberg zusammen — bei größerer Fläche und geringerer Besiedlungsdichte.

Man beachte, dass in dieser Aufzählung kein einziges Windrad vorkommt. Was die Energiewende bremst, ist nicht die Erzeugung. Es ist alles, was das Preissignal nicht von selbst trägt — genau jene Ebene, auf der, wie der amerikanische »Windschatten« gezeigt hat, der politische Angriff ansetzt. Wer die Flächenziele abschafft, beschleunigt keinen Netzausbau. Er entfernt das Einzige, was bereits funktioniert.

Auch die Kostenrechnung hält der Prüfung nicht stand. Das Programm nennt die Entschädigungen für abgeregelte Anlagen unter den verborgenen Kostentreibern. Die Bundesnetzagentur hat die Zahlen für 2025 vorgelegt: Das gesamte Netzengpassmanagement kostete rund 3,1 Milliarden Euro. Auf die Entschädigung abgeregelter Wind- und Solaranlagen entfielen davon 433 Millionen. Die großen Blöcke waren konventioneller Redispatch mit über 1,2 Milliarden und Reservekraftwerke mit 1,4 Milliarden — fossile Anlagen also. Abgeregelt wurden 3,5 Prozent der erneuerbaren Erzeugung; über 96 Prozent kamen an. Und der Kostengipfel lag 2022, als teures Gas im Süden hochgefahren werden musste, während billiger Wind im Norden stillstand. Die Redispatch-Rechnung steigt mit dem Gaspreis. Sie ist ein Argument für mehr Netz, nicht für weniger Wind.

Nun zu dem Vorwurf, der zutraf. Bis einschließlich 2024 zahlten ausgerechnet die Regionen, die den Strom für ganz Deutschland erzeugen, die höchsten Netzentgelte — die Kosten des Netzumbaus fielen dort an, wo die Anlagen stehen, während der Strom anderswo verbraucht wird. Das war ungerecht, es war messbar, und es ist behoben: Seit dem 1. Januar 2025 werden diese Mehrkosten bundesweit umgelegt. Im Netzgebiet der WEMAG in Mecklenburg-Vorpommern sanken die Netzentgelte für Haushalte um annähernd 40 Prozent, mehr als 200 Euro im Jahr; im E.DIS-Gebiet um rund ein Fünftel. Gefordert hatte die Reform, über Jahre, die Landesregierung in Schwerin.

Der zweite Teil des Vorwurfs — die Gewinne flössen ab, die Anwohner gingen leer aus — trifft auf Mecklenburg-Vorpommern noch weniger zu, und zwar aus einem Grund, auf den das Land stolz sein dürfte. Seit dem 28. Mai 2016 gilt hier das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz: Wer einen Windpark errichtet, muss dafür eine eigene Projektgesellschaft gründen und mindestens 20 Prozent ihrer Anteile den Anwohnern im Umkreis von fünf Kilometern und den standortnahen Gemeinden anbieten, ein Anteil zu höchstens 500 Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz 2022 ganz überwiegend bestätigt. Im März 2026 hat der Landtag es novelliert, den Gemeinden Verhandlungsspielraum gegeben und Solarparks einbezogen. Mecklenburg-Vorpommern hat damit bundesweit Neuland betreten; andere Länder sind gefolgt.

Es ist unvollkommen — Vereinbarungen kamen nicht in jedem Fall zustande, was der Grund für die Novelle war. Aber die Behauptung, wer die Windräder vor der Tür habe, habe nichts davon, ist in diesem Bundesland seit zehn Jahren durch Landesrecht widerlegt, höchstrichterlich bestätigt und wenige Monate vor Abfassung des Regierungsprogramms erneuert worden.

Damit ist beisammen, was die Energiewende gelingen lässt: Netze und Speicher in dem Tempo, in dem die Erzeugung bereits wächst; ein Lastenausgleich zwischen den Regionen, der seit 2025 funktioniert; und die Beteiligung derer, die vor Ort tragen, was das ganze Land verbraucht. Zwei dieser drei Bedingungen sind erfüllt oder auf dem Weg. Keine davon wird durch die Abschaffung von Flächenzielen befördert.

Und eine vierte Bedingung, die selten mitgenannt wird, weil sie nicht in die Energiepolitik gehört, sondern in die Außenwirtschaftspolitik. In der gegenwärtigen geopolitischen Lage ist jede im Inland erzeugte Kilowattstunde zugleich ein Stück De-Risking: eine, die nicht bestellt, nicht verschifft, nicht durch eine Pipeline geleitet und nicht bei einem Lieferanten gekauft werden muss, dessen Interessen den eigenen zuwiderlaufen können. Der Anteil russischen Gases an den EU-Importen fiel von rund 45 Prozent vor dem Überfall auf die Ukraine auf 19 Prozent im Jahr 2024 und geschätzte 13 Prozent 2025; im Dezember 2025 haben Rat und Parlament das endgültige Auslaufen beschlossen — Flüssigerdgas bis Ende 2026, Pipelinegas bis Ende September 2027. Diese Entscheidung war keine klimapolitische. Sie war eine außenpolitische, und die erneuerbare Erzeugung hat sie überhaupt erst bezahlbar gemacht.

Damit fügt sich die Energiestrategie in die übergeordnete Außenwirtschaftspolitik ein, statt neben ihr zu stehen. Sie ist der einzige Teil der Versorgungssicherheit, der auf keiner Lieferbeziehung beruht, und damit der einzige, den keine fremde Regierung als Druckmittel gebrauchen kann. Wer den Zubau bremst, verzichtet nicht nur auf billigen Strom; er verzichtet auf außenpolitische Handlungsfreiheit und muss die Abhängigkeit anderswo neu eingehen. Genau das schlägt das Regierungsprogramm vor — und es schreibt ausdrücklich dazu, dass das politische System des Lieferlandes dabei keine Rolle spielen solle.

Der Zauberer Freston

Es gibt im Don Quijote eine Stelle, die weit seltener zitiert wird als der Angriff auf die Windmühlen, und sie ist die lehrreichere von beiden. Die Lanze ist zersplittert. Ross und Reiter liegen im Staub. Sancho stellt, nicht unbillig, fest, er habe von Anfang an gesagt, es seien nur Windmühlen. Und Don Quijote antwortet: »[…] es ist auch gewiß wahr, daß eben der weise Freston, der mein Zimmer und meine Bücher geraubt hat, mir auch jetzt diese Riesen in Mühlen verwandelt, um mir den Ruhm ihrer Besiegung zu entreißen. So groß ist die Feindschaft, die er zu mir trägt!« Freston ist kein neuer Einfall. Kurz zuvor hatte er schon herhalten müssen, um das Verschwinden einer Bibliothek zu erklären, die in Wahrheit Pfarrer und Barbier verbrannt hatten. Der Zauberer wird nicht erfunden, wenn die Widerlegung kommt — er wird wiederverwendet. Dies ist ein frestonisches Verfahren.

Es beschreibt die Struktur des Arguments, das hier geprüft wird. Die Überzeugung überlebt nicht, weil sie zutrifft. Sie überlebt, weil sie eine Erklärung für ihre eigene Widerlegung erzeugt. Wenn Wind und Sonne sich als der billigste neue Strom erweisen, der auf der Erde zu haben ist, wird die Überzeugung, sie seien ruinös teuer, nicht revidiert. Stattdessen wird ein Zauberer aufgeboten: Die Zahlen verbergen die wahren Kosten, die wirklichen Systemkosten tauchen im Strompreis nie auf, die Statistik ist von Interessierten hergerichtet. Das mecklenburg-vorpommersche Programm sagt genau dies, mit eben diesen Worten.

Dass es sich hierbei nicht um eine literarische Analogie handelt, belegen vier Vorgänge, jeder von ihnen aktenkundig.

  • Der Infraschall. Eine Bundesbehörde verrechnete sich um den Faktor viertausend, räumte den Fehler ein und zog die Studie zurück; der zuständige Minister entschuldigte sich. Die Behauptung steht weiterhin in den Programmen.
  • Die Rotorblätter. Ein Deponierungsverbot gilt, Verwertungsverfahren existieren, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beziffert die erreichbare Recyclingquote. Das Programm schreibt weiterhin, Rotorblätter ließen sich nicht recyceln.
  • Die Netzentgelte. Die Benachteiligung der Erzeugerregionen war real und ist seit Januar 2025 behoben, mit einer Entlastung von mehr als 200 Euro je Haushalt und Jahr in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Programm beklagt sie weiterhin.
  • Die Beteiligung. Das Land verlangt seit zehn Jahren, dass Anwohner und Gemeinden mit mindestens 20 Prozent an neuen Windparks beteiligt werden. Das Programm behauptet weiterhin, sie gingen leer aus.

Vier Widerlegungen, keine Revision — und vier frestonische Erklärungen dafür, warum sie nicht zählen. Der Unterschied zwischen einem Argument und einem Zauberer besteht darin, dass ein Argument angibt, was es widerlegen würde. Es lohnt sich also, genau das auszusprechen. Wenn der weltweite Windanteil fiele, statt auf einem Höchststand zu stehen; wenn China Turbinen für den Export baute und im eigenen Netz kaum welche betriebe; wenn neue fossile Kapazität billiger wäre als neue erneuerbare; wenn der Preisschock von 2022 vom Wind gekommen wäre und nicht von einer Gaspipeline — dann hätten die Programme recht und dieser Kommentar unrecht. Nichts davon ist der Fall, und jeder einzelne Punkt ist binnen einer Stunde in einer veröffentlichten Quelle nachprüfbar.

Energiepolitischer Riesen-Irrtum

Und doch wäre es eine eigene Art von Zauberei, so zu tun, als sei mit diesen vier Widerlegungen alles erledigt.

Eine Ertragsbeteiligung ersetzt keinen unverstellten Horizont. Ein gesunkenes Netzentgelt beseitigt keinen Schattenschlag. Und Beteiligungsangebote sind, wie die Novelle von 2026 einräumt, nicht in jedem Fall zustande gekommen. Der Kern des dritten Vorwurfs bleibt bestehen: Bei einer Transformation sind die Gewinne verteilt und die Verluste konzentriert, und wer den Ausgleich dem Zufall überlässt, erzeugt genau jene Beschwerde, die sich anschließend organisieren lässt. Dass Mecklenburg-Vorpommern früher als alle anderen begonnen hat, diesen Ausgleich zu regeln, macht die Aufgabe nicht kleiner. Es zeigt nur, dass sie lösbar ist.

Daraus folgt eine politische Empfehlung, und sie lautet nicht, weniger zu bauen. Sie lautet, die Beteiligung zu schärfen, den Netzausbau zu beschleunigen und den Lastenausgleich fortzuschreiben — kurz: dasjenige zu stärken, was die Beschwerde tatsächlich adressiert, statt dasjenige abzuräumen, was sie nicht verursacht hat.

Und genau hier liegt das Donquichotteske. Don Quijotes Irrtum bestand nicht darin, Windmühlen für gefährlich zu halten; der Flügel zerbrach ihm die Lanze und warf ihn zu Boden. Sein Irrtum bestand darin, dass er nicht sehen konnte, wogegen er kämpfte — und dass der Schaden, den er anrichtete, deshalb ausschließlich sein eigener war.

Hier verhält es sich anders. Der Riese ist ein Trugbild; die Beschwerde, die Menschen bereit gemacht hat, einen zu sehen, ist es nicht. Und die Rechnung für den Angriff — bezahlt in höherer Preisschwankung, in Verwundbarkeit gegenüber der nächsten Versorgungskrise und in der Rückgabe von Preissetzungsmacht an diejenigen, die Brennstoff verkaufen — wird jenen Haushalten präsentiert werden, in deren Namen die Lanze eingelegt wurde.

Jan-Peter Olters

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